EU-KIDS-Act-Entwurf sieht altersabhängige Regeln für soziale Medien vor
Die Kommission schlägt ein Verbot unter 13 Jahren und begrenzte, elternverwaltete Konten für 13- und 14-Jährige vor
Ereignis-/Datenzeitraum: 2026-09-17
Veröffentlicht: · Aktualisiert:
Die Europäische Kommission legte am 17. September ihren Vorschlag für einen KIDS Act zum Schutz von Kindern im Internet vor. Er betrifft von Minderjährigen genutzte Dienste, darunter soziale Medien, Videoplattformen, Onlinespiele sowie KI-Begleiter und Chatbots.
Unter 13-Jährige sollen keinen Zugang zu sozialen Medien erhalten; 13- und 14-Jährige könnten ein begrenztes, von Eltern oder Erziehungsberechtigten verwaltetes Konto mit einer täglichen Nutzungsgrenze von einer Stunde nutzen. Ab 15 Jahren sollen junge Menschen eigene Konten eröffnen und verwalten können. Es handelt sich um einen Kommissionsvorschlag, nicht um geltendes EU-Recht.
Daten
EU-KIDS-Act-Vorschlag sieht altersabhängigen Zugang zu sozialen Medien vor
Der Kommissionsvorschlag untersagt den Zugang zu sozialen Medien unter 13 Jahren und sieht für 13- und 14-Jährige elternverwaltete Konten mit höchstens einer Stunde täglich vor.
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EU-KIDS-Act-Vorschlag sieht altersabhängigen Zugang zu sozialen Medien vor
Der Kommissionsvorschlag untersagt den Zugang zu sozialen Medien unter 13 Jahren und sieht für 13- und 14-Jährige elternverwaltete Konten mit höchstens einer Stunde täglich vor.
Methodik
Altersgruppen und Zugangsbeschränkungen sind nach der Beschreibung des Kommissionsvorschlags vom 17. September zusammengefasst.
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