Neue Bedingungen für staatlich unterstützte Kredite an Gewerbetreibende
Das Ministerium kündigte geänderte Zinssubventionssätze an.
Ereignis-/Datenzeitraum: 2026-08-28
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Das Handelsministerium kündigte Änderungen für den Zugang zu staatlich unterstützten Krediten für Gewerbetreibende mit Steuer- oder Sozialversicherungsschulden an, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Die Mitteilung bezieht sich auf einen Präsidialbeschluss vom 27. August.
Für diesen Geltungsbereich sank der reguläre Zinsnachlass von 50 % auf 40 %, der Nachlass von 100 % für besondere Gruppen wurde auf 80 % gesenkt und der Projektnachlass änderte sich von 60 % auf 48 %. Dies sind öffentliche Zinssubventionssätze; die Änderung hebt bestehende Schulden nicht auf.
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