Südkorea regelt Herkunftshinweise auf Online-Marktplätzen
Ab dem 22. Oktober müssen Plattformen Verkäufer über Herkunftskennzeichnung informieren; bei Wiederholung steigen die Bußgelder.
Ereignis-/Datenzeitraum: 2026-10-21
Veröffentlicht: · Aktualisiert:

Südkoreas Landwirtschaftsministerium teilte mit, dass die überarbeiteten Durchführungsregeln am 22. Oktober in Kraft treten. Online-Marktplatzvermittler müssen Verkäufer darüber informieren, welche Agrar- und Fischereiprodukte eine Herkunftsangabe benötigen, wie sie anzubringen ist und welche Falschangaben verboten sind.
Plattformen können einen dauerhaften Hinweis, eine eigene Informationsseite oder individuelle elektronische beziehungsweise schriftliche Nachrichten nutzen. Das Ministerium sieht Bußgelder von 1 Million Won beim ersten, 2 Millionen beim zweiten und 4 Millionen Won beim dritten und jedem weiteren Verstoß vor. Die Mitteilung begründet eine Informationspflicht; sie berichtet keine Sanktionen.
Daten
Südkorea regelt Herkunftshinweise auf Online-Marktplätzen
- Zulässige Mitteilungswege
- 3 count
- 2026-10-21 · Beobachtet
Methodik
Anzahl der drei vom Ministerium genannten Wege: dauerhafter Hinweis, eigene Informationsseite oder individuelle Nachricht.
Aktualisiert:
Themen und Orte
Themenvorschläge
- AgrarVorgeschlagene Kennzeichnung
- Preserved editorial category/topic; broad candidate onlywww.mafra.go.kr ↗
Geografische Angaben
Angezeigt werden nur geografische Angaben aus der Quelle. Eine externe Karte lässt sich optional öffnen. Optionale Karten in Artikeln nutzen OpenStreetMap. Beim Öffnen werden Ihre IP-Adresse und die Adresse dieser Website an den Kartenanbieter übermittelt. Ortsangaben bleiben auch ohne Karte als Text lesbar.
- Südkorea · Funktion des Ortes: Abdeckung · Art des Ortes: Land oder Gebiet · Ortsgenauigkeit: regionalBeleg
- Explicit preserved editorial country/region; no city or national centroid inferredwww.mafra.go.kr ↗