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EU-Rat unterstützt vorübergehende Handelspräferenzen für armenische Produkte

Der Rat unterstützte eine zweijährige vorübergehende Aussetzung von Zöllen für rund 80 Prozent der armenischen Ausfuhren in die EU; die Verordnung war noch nicht verabschiedet.

Am 2. September billigte der Rat der EU den Vorschlag der Kommission zur vorübergehenden Handelsliberalisierung für armenische Waren ohne Änderungen. Vorbehaltlich der Ursprungsregeln würden damit Einfuhrzölle auf rund 80 Prozent der Ausfuhren Armeniens in die EU ausgesetzt.

Die Regelung würde ab ihrem Inkrafttreten zwei Jahre gelten. Für einige Agrarwaren blieben Zollkontingente bestehen; Schutzmaßnahmen könnten EU-Erzeuger schützen, falls Einfuhren ihnen schadeten. Die Zustimmung des Parlaments und ein abschließender Schritt des Rates standen noch aus. Die Ankündigung vom 2. September bedeutete daher Unterstützung des Rates für eine noch ausstehende Maßnahme und keine bereits geltende Zollbefreiung.

Daten

Zeitleiste

Vom Rat unterstützte Maßnahme

Vorübergehende Regelung und Status laut Quelle.

  1. · eingetreten

    Vorübergehende EU-Zollentlastung für armenische Ausfuhren

    Abdeckung von rund 80 Prozent; vor dem Inkrafttreten standen weitere EU-Genehmigungen aus.

Methodik

Übernommen aus der Pressemitteilung des Rates vom 2. September 2026; der Anteil wird in der Quelle als ungefähr angegeben.

Aktualisiert:

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