Änderung von Baluma Solar braucht keine vollständige Umweltprüfung
Die spanische Umweltbehörde entschied, dass Änderungen an der 58,14-MW-Anlage Baluma Solar in Granada keine vollständige Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern. Der Beschluss wurde am 17. Oktober im BOE veröffentlicht.
Ereignis-/Datenzeitraum: 2026-09-21
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Vorgesehen ist unter anderem, einen Abschnitt der 220-kV-Ableitung nahe dem Fluss Cubillas unterirdisch zu verlegen. Die gewählte Trasse ist etwa 1.152 Meter lang.
Die Entscheidung gilt unter Einhaltung der ursprünglichen Umweltauflagen und zusätzlicher Schutzmaßnahmen; sie meldet weder abgeschlossene Bauarbeiten noch eine Inbetriebnahme.
Daten
Quelle und Messgröße
Projektangabe aus der amtlichen Quelle.
| Installierte Nennleistung | 58.14 |
Methodik
Wert aus der Quelle; er bedeutet weder Fertigstellung noch Inbetriebnahme.
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