Fiskalpolitik / WELT

VAE führen direkte Zulassung für Anbieter elektronischer Rechnungen ein

Beschluss 168/2026 gilt seit dem 1. Oktober; vorläufig zugelassene Anbieter haben höchstens 30 Tage zur Erfüllung der Anforderungen.

Konzeptionelle Darstellung öffentlicher Finanzen und Ressourcenallokation.Illustration
Symbolische Illustration

Das Finanzministerium der VAE meldete am 9. Oktober Beschluss 168/2026 zur Zulassung von Anbietern elektronischer Rechnungen. Die seit dem 1. Oktober geltende Regelung streicht die vorläufige Genehmigung und verlangt Bewertungen und Tests vor der Zulassung.

Vorläufig genehmigte Anbieter haben ab dem 1. Oktober höchstens 30 Tage zur Erfüllung der Anforderungen; andernfalls wird die Genehmigung aufgehoben. Peppol-Produkte Dritter und Auslagerungen bleiben erlaubt, wobei der Anbieter für die Einhaltung der Vorgaben verantwortlich bleibt.

Daten

Kennzahlen

Maximale Übergangsfrist für vorläufig genehmigte Anbieter

Maximale Übergangsfrist für vorläufig genehmigte Anbieter
≤30 days
2026-10-09 · Beobachtet
Methodik

Erfasst die Übergangshöchstfrist, keine tatsächliche Zulassungsdauer. Der Zeitraum bezeichnet die Mitteilung vom 9. Oktober; die Frist beginnt am 1. Oktober.

Aktualisiert:

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  • Vereinigte Arabische Emirate · Funktion des Ortes: Abdeckung · Art des Ortes: Land oder Gebiet · Ortsgenauigkeit: regional
    Beleg
    • Explicit preserved editorial country/region; no city or national centroid inferredmof.gov.ae ↗
Taxonomieversion: IPTC Media Topics 2026-Q2

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