Werbeaussage über nicht nachweisbare Pestizide führt zu Sanktionen
Der Ausschuss unterschied zwischen nachgewiesenen Rückständen und einer Überschreitung gesetzlicher Grenzwerte.
Ereignis-/Datenzeitraum: 2026-10-01
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Das Handelsministerium meldete nach der Sitzung des Werbeausschusses vom 13. August eine Aussetzung der Werbung und eine Verwaltungsstrafe. Bei der Prüfung wurden in 15 Tomaten- und Paprikaproben Pestizidrückstände unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte festgestellt.
Die Entscheidung betraf eine irreführende Werbung mit der Aussage, es seien keine Pestizide nachgewiesen worden. Die gemeldeten Befunde bedeuten nicht, dass die Produkte Grenzwerte überschritten; dieser Bericht nennt keine Strafhöhe.
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